Regionalplan Mittelthüringen

Mit Urteilsverkündung vom 22.11.2022 hat das Oberverwaltungsgericht Weimar den Sachlichen Teilplan Windenergie 2018 für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil wurde beim Bundesverwaltungsgericht der Antrag gestellt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil aufzuheben und die Revision zuzulassen. Am 14.12.2023 ist der abschlägige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugegangen. Somit hat der Sachliche Teilplan Windenergie 2018 keine Rechtswirksamkeit mehr. 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat am 12.12.2023 beschlossen, den Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen zu veröffentlichen und die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPlG durchzuführen. Die Beteiligung findet vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 statt. 

Die Unterlagen des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen mit den zweckdienlichen Unterlagen werden vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen veröffentlicht und stehen unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit: https://regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen

Zudem liegen die o. g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums in analoger Form (Papierform) sowie über ein digitales Lesegerät bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zur Einsichtnahme durch jedermann in der nachfolgenden Stelle aus:

Ø  Regionale Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar

Ø  Landratsamt des Landkreises Weimarer Land – Unterlagen in analoger Form – Bauamt, Bauteil A, 3. Etage, Zimmer 312 Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda

09.03.2024


25.10.2023

05.10.2023